Ihre Vorteile

Kostenloses Erstgespräch
Da es mir wichtig ist, dass die Chemie stimmt, ich Ihnen mit Ihrem Anliegen helfen kann und Sie sich mit mir wohlfühlen biete ich grundsätzlich kostenlose Erstgespräche an. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen zu schildern und erste Eindrücke von meiner Arbeitsweise zu gewinnen. Wir definieren gemeinsam Ihre Ziele für die Beratung.

Qualitätssicherung
Die Berufsbezeichnung Psychologische Beratung oder Coach ist in Deutschland nicht geschützt.
Als durch den VfP geprüfte und zertifizierte Psychologische Beraterin & Coach weiße ich eine fundierte Ausbildung und Prüfung in meinem Arbeitsumfeld nach um verpflichte mich als Mitglied des VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) zum Datenschutz, der Schweigepflicht und andauernden Qualitätssicherung.

KEINE Krankenkassenbindung
Da ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechne, bin ich flexibel in der Wahl der meiner Methoden. Mein umfangreicher Fundus an Werkzeugen ermöglicht es mir, die Beratung individuell anzupassen und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen, was den Erfolg deutlich fördern kann. Auch über die die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen bestimmen Sie selbst!

KEINE Wartezeit
Lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz entfallen. Einen freien Termin bekommen Sie bei dringendem Anliegen in der Regel innerhalb von ein paar Tagen.

Datenschutz
Da ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechne, bleiben Ihre Daten, einschließlich Diagnosen, vertraulich und werden nicht an Dritte wie Arbeitgeber, Behörden oder Krankenkassen weitergegeben. Dies führt zu keinen negativen Auswirkungen auf zukünftige Anträge für Psychotherapie oder Versicherungen.
Alle Inhalte werden selbstverständlich zu 100% vertraulich behandelt, unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Kostenerstattung
Für Privatpersonen:
Die Kosten für psychologische Beratung oder Coaching können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Beratung medizinisch notwendig ist oder zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dient.
Berufsbezogenes Coaching kann außerdem bei der Einkommenssteuer im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Es ist ratsam, alle Rechnungen und Nachweise aufzubewahren, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.
Einige private Krankenversicherungen bieten Rückerstattungen für bestimmte Coaching-Dienstleistungen oder Beratungen an. Es lohnt sich, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen oder Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.
Für Unternehmen:
Unternehmen können die Kosten für Coaching und Workshops als Betriebsausgaben absetzen. Dies reduziert die steuerliche Belastung des Unternehmens.
Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter können ebenfalls steuerlich absetzbar sein und tragen zur Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds bei.